Bei sexueller Belästigung geht es meistens um sexuelle Anspielungen oder unangemessene, ungewollte Berührungen.
Auch sexuelle Handlungen erdulden zu müssen oder die Aufforderung, diese zu erwidern, wird von den Betroffenen als unerwünscht, unangenehm und verletzend empfunden. Oft sind Beleidigungen und Erniedrigungen an der Tagesordnung und die Würde der Belästigten wird in erheblichem Maße verletzt. Auch, wenn die Würdeverletzung nicht beabsichtigt war, müssen die Auswirkungen auf die belästigte Person ernst genommen werden.
Sexuelle Belästigung bezieht sich nicht nur auf körperliche sexuelle Gewalt, sondern auch auf verbale Ehrverletzungen.
Nadine Mauch ist Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ratingen. Sie wird und in dem Vortrag u.a. aufzeigen, wann sexuelle Belästigung vorliegt und was dagegen unternommen werden kann.